Das ändert sich ab Januar 2021
Kein Soli-Beitrag, mehr Grundrente, Mindestlohn steigt
Im Januar beginnt nicht nur ein neuer Monat, auch das neue Jahr 2021 wird eingeläutet. Uns erwarten wieder einige Änderungen, die wir Euch hier aufgelistet haben.
Solidaritätsbeitrag fällt weg
Nach 30 Jahren entfällt ab Januar 2021 für die meisten Steuerzahler der Solidaritätsbeitrag, kurz Soli. Und der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, steigt. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro.
Grundrente für Geringverdiener
Ab 2021 dürfen sich etwa 1,3 Millionen Senioren über eine neue Rente freuen. Von dieser „Grundrente“ profitieren Menschen, die zwar lange Zeit gearbeitet, aber nur sehr unterdurchschnittlich verdient haben. Sie bekommen einen Zuschlag zu ihrer niedrigen Rente.
Wer in den Genuss der vollen Grundrente kommen will, muss mindestens 35 Jahren an Grundrentenzeiten vorweisen können – das heißt, der Rentner muss in diesen Jahren mindestens 30 Prozent, maximal 80 Prozent des damaligen Durchschnittsentgelts verdient haben. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Wer mindestens 33, aber keine 35 Grundrentenjahre sammeln konnte, erhält einen niedrigeren Zuschlag.
Der Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro
Der Mindestlohn steigt 2021 um 15 Cent: von 9,35 Euro auf 9,50 Euro in der Stunde. Es ist der erste Schritt einer vierstufigen Anhebung, die den allgemeinen Mindestlohn bis zum Sommer 2022 auf 10,45 Euro befördern soll. Zugleich werden zum Jahresanfang einige Branchenmindestlöhne angehoben, zum Beispiel im Elektrohandwerk, wo das Mindestentgelt dann bei 12,40 Euro liegt, oder im Dachdeckergewerbe, wo der Mindestlohn für gelernte Kräfte auf 14,10 Euro steigt.
Unternehmer, die Minijobber zum Mindestlohn beschäftigen, müssen bei der Schichteneinteilung aufpassen – mit der Lohnanhebung vermindert sich auch die monatliche Arbeitszeit, die Minijobber maximal tätig sein dürfen. Konnten sie im Jahresschnitt bislang 48 Stunden im Monat tätig sein, so liegt diese Grenze 2021 nur noch bei 47 Stunden. Arbeitet ein Minijobber regelmäßig mehr, gilt er als sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Änderungen bei den Leistungen für Familien
- Kindergeld: 2021 wird es mehr Kindergeld für Eltern geben. Für das erste und zweite Kind winkt dann ein Kindergeld von jeweils 219 Euro, für das dritte Kind sind es 225 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.
- Kinderfreibetrag: Der sogenannte Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern wird erhöht. Sie steigen zusammen um mehr als 500 auf 8.388 Euro. Auf diese Summe vom Einkommen müssen Eltern keine Steuern zahlen. Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen.
- Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende beträgt seit 2020 4.008 Euro. Dass soll wegen der Corona-Krise auch 2021 noch so bleiben.
- Hartz-IV: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.
Änderungen bei den Versicherungen
- Private Krankenversicherung: Wer sich privat versichern möchte, muss zukünftig mehr bezahlen: Laut Beschluss des Bundeskabinetts soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021 von aktuell 62.550 Euro auf 64.350 Euro angehoben werden. Auch die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze soll von aktuell 56.250 auf 58.050 Euro steigen.
- Versicherungswechsel: Für Versicherte wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ab 2021 leichter. Sie können künftig bereits nach zwölf Monaten Vertragsdauer den Anbieter wechseln. Bislang war das frühestens nach 18 Monaten möglich. Außerdem können sie sich ein Kündigungsschreiben an ihre alte Kasse sparen. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht in Zukunft aus.
CO2-Steuer kommt – Pendlerpauschale steigt
Das neue Jahr ist auch die Geburtsstunde einer neuen Steuer: 2021 wird es eine Abgabe auf Kohlendioxidemissionen geben – die CO2-Steuer. Sie wurde im reformierten Brennstoffemissionshandelsgesetz geschaffen und liegt 2021 bei 25 Euro pro emittierter Tonne CO2.
Das wird sich vor allem auf die Preise an Tankstellen auswirken: Der Preis für den Liter Benzin dürfte sich nach Schätzungen des ADAC 2021 um rund 7 Cent verteuern, der für einen Liter Diesel um rund 8 Cent. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren schrittweise angehoben und soll 2025 bei 55 Euro liegen. Als Ausgleich wird die Pendlerpauschale 2021 für Vielfahrer ab dem 21. Entfernungskilometer von aktuell 30 auf 35 Cent erhöht.
Neu ist ab 2021 zudem, dass Geringverdiener, die gar keine Lohn- oder Einkommensteuern zahlen, bei längeren Fahrwegen profitieren. Diese Arbeitnehmer können eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragen.
Kfz-Steuer steigt für Autos mit hohem Spritverbrauch
Teil des Klimapakets der Bundesregierung ist auch eine Reform der Kfz-Steuer. Für Autos mit hohem Spritverbrauch und entsprechend hohem CO2-Ausstoß werden ab Januar 2021 deutlich höhere Abgaben fällig.
Bei einem CO2-Ausstoß von 195 Gramm je Kilometer und mehr steigt die jährliche Kfz-Steuer demnach im Schnitt um 130 Euro für Benziner und 100 Euro für Diesel-Autos. Wer sich ein Auto kauft, das weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahlt rund 30 Euro weniger als nach dem bisherigen Steuersystem. Die Reform der Kfz-Steuer gilt nur für Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2021 zugelassen werden.
Weiterhin keine Kfz-Steuer für E-Autos
Halter von E-Autos müssen auch 2021 keine Kfz-Steuer zahlen. Mit der Reform der Kfz-Steuer hat der Gesetzgeber die ursprünglich Ende 2020 auslaufende Steuerbefreiung um weitere fünf Jahre verlängert.
Das Privileg gilt nun für E-Autos mit einer Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025 und soll laut Bundesregierung dem Ziel dienen, dass bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektroautos über deutsche Straßen stromern.
Spenden leichter gemacht
Wer gern für mildtätige Zwecke spendet, soll es künftig einfacher haben, die Beträge steuerlich geltend zu machen. Nach dem Jahressteuergesetz soll es reichen, Spenden bis zu 300 Euro mit einem „vereinfachten Zuwendungsnachweis“ zu belegen. Als vereinfachter Nachweis gelten Kontoauszüge, Online-Banking-Ausdrucke sowie Bareinzahlungsbelege. Bislang lag die Grenze bei 200 Euro.
Umsatzsteuer wieder höher
Am 1. Januar 2021 wird die coronabedingte Umsatzsteuersenkung Geschichte sein. Die Sätze steigen wieder auf 19 bzw. 7 Prozent. Betriebe müssen ihr Rechnungswesen zum Jahreswechsel also abermals umstellen.
Veränderte praktische Fahrprüfung
Fahranfänger müssen sich ab Januar 2021 auf eine veränderte praktische Fahrprüfung einstellen. Erstmals soll dann auch ein elektronisches Prüfprotokoll die bisherige handschriftliche Bewertung ersetzen. Dafür dokumentiert der Prüfer mittels einer speziell entwickelten Software auf einem Tablet die Bewertung für alle Fahraufgaben. Prüfungen dauern daher ab Januar etwa zehn Minuten länger. Das neue Prüfverfahren gilt künftig für alle Führerscheinklassen.
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