Da kommt einiges auf Eltern, Kindergärten und Schulen zu: Seit dem 1. März besteht auch in Herten die Impfpflicht gegen Masern. Wer sich nicht dran hält, muss mit Strafen rechnen.
Seit dem 1. März besteht die Impfpflicht für Masern.
In Kindergärten und Schulen müssen die Eltern nachweisen, dass ihr Kind geimpft ist.
Ist ein Kind nicht geimpft, wird das Gesundheitsamt eingeschaltet.
Seit dem 1. März besteht auch in Herten die Impfpflicht für Masern. Damit kommt auf Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch diejenigen, die dort arbeiten, einiges zu. Wer sein Kind zum Beispiel im Kindergarten oder in der Schule anmelden möchte, muss mit dem Impfbuch nachweisen, dass das Kind die Spritzen gegen Masern erhalten hat. Der Nachweis muss für Kinder, die bereits in einer der Einrichtungen sind, bis zum 31. Juli 2021 erbracht werden. Wer eine Impfung verweigert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen.
Aufwand für Kindergärten in Herten
Der zusätzliche Aufwand sei „überschaubar“, sagt Petra Decking, Leiterin des evangelischen Familienzentrums „Kuckucksnest“ in Disteln. Dort werden 75 Kinder betreut. Der Kirchenkreis hat die Einrichtung mit Infomaterial versorgt und die Mitarbeitenden haben diese an die Eltern weitergeleitet. Im katholischen Familienzentrum St. Josef Süd musste sowieso bei der Anmeldung der Impfausweis vorgelegt werden, berichtet Leiterin Susanne Neuhaus. Gleiches gilt für die Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt AWO in Herten. „Ohne Vorlage eines Nachweises dürfen wir keine Betreuung der Kinder erbringen. Wir müssen das Gesundheitsamt informieren“, sagt AWO-Sprecherin Sandra Schubert.
Ebenso wie an der Rosa-Parks-Gesamtschule werden auch an der Martin-Luther-Schule die Eltern beim Kennenlern-Abend für die Neuaufnahmen über die Impfpflicht informiert. Bisher sei noch unklar, was mit jenen Schülern passiert, die nicht gegen die Masern geimpft sind.
Das sagt die Stadt Herten
Wie die Schulen mit der nun geltenden Pflicht, sich gegen Masern impfen zu lassen umgeht, soll bei der nächsten Schulleiterkonferenz besprochen werden. Die Leitung der Schulen in städtischer Trägerschaft muss die Impf-Ausweise überprüfen. Ist keine vorhanden, müsse das Kreisgesundheitsamt informiert werden. Aktuell liege die Impfquote im Kreis Recklinghausen bei 90 bis 95 Prozent.
Kommetare (0)