Es ist in Deutschland ein heikles Thema: Leihmutterschaft. Das will Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr FDP ändern. Sie fordert eine Legalisierung von Leihmutterschaften und Embryonenspenden in Deutschland. Im Vergleich zu anderen Ländern sei Deutschland bei diesem Thema viel zu zögerlich. Das Embryonenschutzgesetz ist von gestern und muss reformiert werden, sagte sie dem Berliner Tagesspiegel. Auf ihrer Homepage schreibt Helling-Plahr, dass es mittlerweile medizinisch etablierte Verfahren gibt, die eine Leihmutterschaft ermöglichen.
Die Fragen, die sich angesichts des Themas aber auch stellen, sind jene nach den rechtlichen Grundlagen: Wer darf überhaupt Leihmutter werden? Wer geht womit welche Rechte und Pflichten ein? Und: Welche unterschiedlichen Regelungen bestehen innerhalb und außerhalb Deutschlands?
Wie definiert sich eine Leihmutterschaft?
Als Leihmütter werden Frauen bezeichnet, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter sozusagen verleihen, um für eine andere Person beziehungsweise mehrere Personen ein Kind zu gebären. Grundsätzlich gibt es drei Varianten einer Leihmutterschaft:
Der Embryo wird in eine fremde Gebärmutter implantiert
Das genetische Material - also die befruchtete Eizelle - der bestellenden Eltern wird in die Leihmutter implantiert, die fortan den Embryo in sich trägt und das Baby zur Welt bringen wird. Die Mutter, die den Auftrag gegeben hat, wird in diesem Fall zur sozialen Mutter. Dieses Verfahren wird zum Beispiel angewandt, wenn die Frau keine Gebärmutter mehr hat. Die soziale Mutter und die Gebärende sind verschiedene Personen.
Die Leihmutter erhält das Sperma des Auftraggebers
Es ist auch möglich, das Sperma des auftraggebenden Mannes einer Tragemutter zu inseminieren - das heißt in diesem Fall wird die Eizelle der Leihmutter befruchtet. Dann sind genetisch gesehen austragende und gebärende Frau identisch.
Ei- und Samenzelle sind von Fremdspendern
Im dritten Fall ist es möglich, dass die genetische Elternschaft vollständig aufgehoben ist. Dann stammen sowohl die Ei- als auch die Samenzelle von Fremdspendern.
Wie sieht die derzeitige Rechtslage dazu in Deutschland aus?
Bisher ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Das Embryonenschutzgesetz verbietet die künstliche Befruchtung von Leihmüttern. Auf Beihilfe stehen für Ärzte bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Selbst das öffentliche Suchen und Anbieten von Leihmüttern ist hierzulande verboten. Laut dem Gesetz ist die Frau, die das Kind geboren hat, die rechtliche Mutter, auch wenn es genetisch von einer anderen Frau abstammt. Die FDP will die Leihmutterschaft erlauben. Das heißt, es soll erlaubt sein, Frauen befruchtete Eizellen einzupflanzen. Union und Grüne sind gegen eine Legalisierung einer Leihmutterschaft.
Wie sieht das Gesetz zur Leihmutterschaft in anderen Ländern aus?
In 13 der 28 EU-Ländern sind Leihmutterschaften möglich: Unter anderem in Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Spanien, Griechenland und Großbritannien sind nichtkommerzielle also keine geschäftlichen Interessen verfolgende Leihmutterschaften erlaubt, jedoch unter strengen Auflagen. Die Rechtsgrundlagen der einzelnen Länder sind unterschiedlich. Einige verbieten den Abschluss von Verträgen mit einer Leihmutter, in anderen Ländern dürfen Leihmütter nur aus altruistischen dt.: selbstlosen, uneigennützigen Gründen einspringen und sich nicht dafür bezahlen lassen.
In einigen Ländern auf der Welt, wie Russland, Thailand und in 18 von 50 Bundesstaaten der USA, ist hingegen eine Leihmutterschaft - sowohl in altruistischer als auch in kommerzieller Form - erlaubt. So gibt es zum Beispiel in den USA Agenturen, die Leihmütter vermitteln. Die Vereinbarung und Bezahlung wird in der Regel vertraglich festgehalten.
Eine bezahlte Form von Leihmutterschaft soll laut der FDP-Politikerin Helling-Plahr weiterhin in Deutschland verboten bleiben. Nur wenn beispielsweise eine Frau ein Kind für ihre Schwester oder ihre beste Freundin austragen möchte, weil diese sich zwar ein Kind wünscht, aber selbst keines bekommen kann, will das die FDP-Politikerin ermöglichen.
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