Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt am Dienstag abgewiesen.
Sie seien nicht gut genug begründet worden, entschieden die Richter des Ersten Senats am Dienstag.
Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen.
Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden. Diese seien weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet, hieß es in dem am Abend in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Die Beitragserhöhung war Anfang Dezember durch Sachsen-Anhalt blockiert worden.
Ministerpräsident Reiner Haseloff 66, CDU hatte den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament zurückgezogen, um ein Zerbrechen der schwarz-rot-grünen Koalition in dem Bundesland zu verhindern.
Ohne grünes Licht aus allen Ländern konnte der Vertrag samt Beitragsplus nicht in Kraft treten.
Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen.
Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.
UPDATE, 22.05 Uhr: ARD kündigt Folgen im Programm an
Die ARD hat nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag Auswirkungen auf das Programm angekündigt.
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow 62 teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird. Man werde nun gemeinsam beraten.
Buhrow betonte: Für die Verfassungsbeschwerde hat das Gericht noch keine Vorentscheidung getroffen. Jetzt setzen wir auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache.
UPDATE, 22.10 Uhr: ZDF sieht in Ablehnung auch ermutigenden Punkt
ZDF-Intendant Thomas Bellut hat die Eilantrags-Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts zur Blockade des Rundfunkbeitrags zur Kenntnis genommen und sieht zugleich einen ermutigenden Punkt.
Der Intendant teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.
Mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung erscheine eine Verletzung der durch das Grundgesetz geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich.
UPDATE, 22.17 Uhr: Haseloff: Nehmen Entscheidung aus Karlsruhe mit Respekt zur Kenntnis
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu abgelehnten Eilanträgen gegen die Blockade Magdeburgs zum Rundfunkbeitrag mit Respekt zur Kenntnis genommen.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte der CDU-Politiker am Dienstag mit: Der Senat hat darauf aufmerksam gemacht, dass den Antragstellern durch eine verzögerte Festsetzung des Rundfunkbeitrags kein schwerwiegender Nachteil droht.
Dies gebe Gelegenheit, die komplexen Fragen, die im Raum stehen, im weiteren Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu prüfen, so Haseloff.
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