Bislang hatten nur Sie und Ihre Bank Zugriff auf Ihr Bankkonto. Mit der zweiten europäischen Zahlungsrichtlinie PSD2 ändert sich das: Ab September können auch Dritte auf Ihr Konto zugreifen - vorausgesetzt, Sie lassen das zu. Außerdem gibt es an der Zwei-Faktor-Authentifizierung künftig kein Vorbeikommen mehr.
Viele Verbraucher bekamen in den vergangenen Wochen Post von ihrer Bank. Der Inhalt der Briefe ist meist sehr juristisch gehalten, denn die Geldinstitute müssen ihre Kunden über wichtige Änderungen informieren: Ab September greifen die Regelungen der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Was sich erst einmal sperrig anhört, ist eigentlich gar nicht so kompliziert.
Von Bedeutung der neuen Richtlinie sind drei Änderungen: Auf
Konten können künftig auch Drittanbieter zugreifen, wenn Kunden dem zustimmen. Außerdem müssen Bankkunden sich beim Zugriff auf ihr Online-Banking ab dem 14. September immer mit der
Zwei-Faktor-Methode identifizieren. Und schließlich müssen auch Kartenzahlungen
im Internet künftig immer mit zwei Faktoren freigegeben werden.
Künftig Zugriff durch Drittanbieter möglich
Mit dem Zugriff durch Drittanbieter sind Anbieter gemeint, die die Infrastrukturen von Banken nutzen, ohne selbst solche zu betreiben, erklärt der Bankenverband. Konkret sind das Dienste, die Zahlungen auslösen, Kontoinformationen sammeln und bündeln und Dienste, die Zahlungskarten herausgeben. Drittanbieter können nicht nur neue Dienstleister sein, sondern im Prinzip auch andere Banken.
Solchen Dienstleistern können Kunden künftig erlauben, auf ihr Konto zuzugreifen, zum Beispiel wenn sie im Internet einkaufen oder aber verschiedene Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten in einer Übersicht dargestellt haben wollen. Die Erlaubnis des Kunden ist immer die Voraussetzung dafür, dass ein Drittanbieter Zugriff auf das Konto bekommt. Die Dienstleister unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
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